Zum "Gehorsam der Frau"

Gelegentlich wird behauptet, der Qur'an erlaube, daß ein Mann seine Frau schlägt, und in den Gesetzen einiger Länder ist ein "Züchtigungsrecht" des Mannes festgeschrieben. Die Textgrundlage, mit der dies begründet wird, ist oft ohne Rücksicht auf ihre ursprüngliche Bedeutung und ihren historischen Hintergrund interpretiert worden, und dies macht sich auch in den meisten Übersetzungen und vielen Qur'ankommentaren bemerkbar. Der betreffende Vers soll im folgenden gründlich erläutert werden.

4:34
Die Männer (1) sind verantwortlich (2) für die Frauen (3), insofern als Gott die jeweils einen gegenüber den anderen (4) mit Vorzügen begabt hat (5), und insofern als sie von ihrem Vermögen aufwenden (6). Darum sind rechtschaffene Frauen die (Gott) Gehorsamen (7) und solche, die Geheimnisse mit Gottes Hilfe wahren (8). Diejenigen aber, von denen ihr vertrauensbrüchiges Verhalten (9) zu befürchten habt, ermahnt sie, laßt sie allein in ihren Kammern und straft sie (10). Wenn sie euch dann gehorchen (11), dann sucht keinen Vorwand gegen sie. Gott ist erhaben, groß.

1. Das hier mit "Männer" übersetzte Wort ist im arabischen Originaltext rijâl (siehe im Qur'an verwendete Grundbegriffe), also eigenständige Persönlichkeiten, nicht unbedingt Männer im geschlechtlichen Sinne. Angesprochen sind auch nicht die Männer (sonst würde es heißen: "Ihr Männer seid verantwortlich für die Frauen ..."), sondern der Prophet (s), dem der nachfolgende Sachverhalt mitgeteilt wird; indirekt mitangesprochen sind die Verantwortlichen in der Gesellschaft (ungeachtet ihres Geschlechts).

2. Sie tragen Verantwortung. Qawwâm ist jemand, der einen anderen stützt und fördert und für ihn einsteht. Vgl. auch Sura 4:135, wo die Gläubigen aufgerufen werden: "Kûnû qawwâmîna bil-qist", "Steht ein für die Gerechtigkeit...

3. Eigenständige Persönlichkeiten tragen Verantwortung für Frauen, Kinder und abhängige Familienangehörige, hier als an-nisâ' bezeichnet ebenso wie die 4. Sura, in der es gerade um Gerechtigkeit f&uum;r abhängige Familienangehörige geht (siehe auch im Qur'an verwendete Grundbegriffe).

4. Die arabische Konstruktion ba'd ... ba'd drückt Gegenseitigkeit aus: Gott hat Männer und Frauen gegenseitig mit verschiedenen Vorzügen begabt. Vgl. auch Sura 9:71, wo eine änliche Konstruktion auf die gegenseitige Freundschaft der gläubigen Männer und Frauen hinweist, und weitere Stellen im Qur'an.

5. Erster Aspekt: Gott hat den Menschen (u.a. auch Männern und Frauen) unterschiedliche Vorzüge gegeben, durch die sie einander in Familie und Gesellschaft ergänzen sollen.

6. Zweiter Aspekt: Männer sollen mit ihrem Vermögen zum Familienleben beitragen und nicht die Frauen mit ihrer biologischen Aufgabe von Schwangerschaft, Geburt, Stillzeit und der grundlegenden Erziehung der Kinder alleinlassen. Der Aufwand, der zum Überleben und zur Aufzucht der nächsten Generation erforderlich ist, soll gerecht verteilt werden, so daß für alle Beteiligten optimale Möglichkeiten zum Regenerieren und zur geistig-seelischen Entfaltung bleiben. Hier wird vor allem der Vater an seine Verantwortung erinnert, denn er ist ja am
Zustandekommen der nächsten Generation direkt beteiligt. Aber auch hier ist die Verantwortung nicht geschlechtsspezifisch oder biologisch beschränkt, sondern jede finanziell eigenständige Person ist aufgerufen, andere zu unterstützen.

7. Rechtschaffene Frauen sind a) qânitât, d.h. ausschließlich Gott gehorsam. Dieser hier verwendte Gehorsamsbegriff kann nicht auf zwischenmenschliche Beziehungen angewendet werden (siehe auch den Abschnitt zum
Gehorsamsbegriff). Sicherlich lieben diese Frauen ihren Ehemann und ihre Familienangehörigen, lassen sich aber von ihnen bei aller Zuneigung nicht auf Wege bringen, die ihrem Gewissen widersprechen.

8. Rechtschaffene Frauen b) "hüten Geheimnisse mit Gottes Hilfe," oder sie "hüten Geheimnisse, die Gott gehütet sehen möchte." Dazu gehören natürlich auch die Geheimnisse ihrer Ehemänner und die Familieninteressen, aber ebenso alles andere, was ihnen in privaten Gesprächen, im Rahmen ihrer außerfamiliären Tätigkeit usw. mitgeteilt wird. Sie sind zuverlässig, vertrauenswürdig und verschwiegen, keine Klatschtanten, denen jedes Selbstwertgefühl fehlt.

9. Nushûz wird hier in bezug auf die Frauen oft mit "Widerspenstigkeit" oder "Ungehorsam (dem Ehemann gegenüber)" übersetzt, während es weiter unten in derselben Sura (4:128), auf Ehemänner bezogen, mit "rohe Behandlung" o.dgl. übersetzt wird. Tatsächlich ist damit aber vertrauensbrüchiges Verhalten aller Art gemeint, sei es in der Ehe, indem sie (bzw. er) dem Ehepartner in den Rücken fällt und sich treulos und unsolidarisch verhält, während andere Familienmitglieder gewissenhaft ihre Pflicht erfüllen, sei es der Familie gegenüber, indem sie (bzw. er) materiellen oder psychischen Schaden anrichtet, oder der Gesellschaft gegenüber durch asoziales oder kriminelles Verhalten.

10. In jedem dieser Fälle ist mit einer Frau so zu verfahren, wie man seit jeher ganz selbstverst/auml;ndlich mit einem Mann verfahren wäre: Ermahnung; Distanzierung, um eine Bedenkzeit zu ermöglichen; und - wenn damit keine Besserung bewirkt wird - eine dem Vergehen angemessene Strafe.Angesprochen sind hier, wie gesagt, nicht die Ehemänner, und diese können nicht einfach in Selbstjustiz ihre Frauen strafen, die aus irgendwelchen Gründen ihr Mißfallen erregt haben: auch in einem solchen Fall wäre zunächst eine Aussprache und eine Trennung von Tisch und Bett notwendig; während im umgekehrten Fall die Frau möglicherweise eine Scheidung in Erwägung ziehen wird. Männer, die meinten, ihre Frauen bestrafen bzw. schlagen zu können, wurden vom Propheten (s) getadelt. Insgesamt war dieser Vers eine verfahrensrechtliche Gleichstellung der Frau, die im vorislamischen Arabien keine Rechtssicherheit hatte, während die Vorgehensweise Ermahnung - Distanzierung - Strafrechtliche Maßnahmen unter Männern ungeachtet der Stammesstruktur selbstverständlich war.

11. Siehe auch den Abschnitt zum Gehorsamsbegriff). Gegen Frauen, die sich in Familie und Gesellschaft zuverlässig und solidarisch verhalten, , soll man ebensowenig einen Vorwand suchen wie gegen die entsprechenden Männer.

Halima Krausen, in: Materialien der Initiative Islamische Studien